Arbeitszeugnis-Tipp Nr.2: Stets die vollste Zufriedenheit...

..beschreibt in der Zeugnissprache im qualifizierten Arbeitszeugnis die Note 'sehr gut' (Note 1). Allerdings darf man diese Formel nie isoliert betrachten, denn ein gutes Zeugnis setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen. Wirken andere Zeugnisbausteine nicht stimmig, so nützt eine perfekte Zufriedenheitsformel wenig.

 

Es gibt Zeugnisaussteller, die verzichten auf die "vollste Zufriedenheit" und belassen es bei der "vollen Zufriedenheit" mit dem Hinweis darauf, dass das Wort "vollste" falsches Deutsch sei. Das stimmt grammatikalisch, aber diese Unrichtigkeit hat sich nun mal fest in der deutschen Zeugnissprache eingenistet. Zeugnisse, in denen von der "vollen" Zufriedenheit die Rede ist, reflektieren nach allgemeiner Ansicht die Note 'gut' und nicht 'sehr gut'. Penible Zeugnisaussteller müssen daher auf andere, gleichwertige Formulierungen ausweichen wie z.B.

  • "Wir waren mit seinen Leistungen stets außerordentlich zufrieden."
  • "Die Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden."
  • "Ihre Leistungen werden zusammengefasst als sehr gut beurteilt."

Diese Beurteilungswörter bzw. Formeln sind juristisch voll anerkannt und können in der einschlägigen Fachliteratur nachgelesen und verifiziert werden.