Tipp Nr. 11: Weniger Formalia sind manchmal mehr
Zum Schluss: Vergessen Sie nicht, dass es wahrscheinlich in keinem Land der Welt so strenge Vorschriften zur Erstellung von Arbeitszeugnissen gibt wie in Deutschland; und dass kein Land außer Deutschland (und vielleicht Österreich und die Schweiz) ein etabliertes und noch dazu gesetzlich vielfältig verankertes Zeugnissystem kennt.
Unabhängig von der Frage, ob deutsches Recht auf ein Anstellungsverhältnis mit einem ausländischen Unternehmen Anwendung findet, es dürfte schwierig sein, einem ausländischen Arbeitgeber die Grundsätze und Vorschriften des deutschen Zeugnisrechts nahe zu bringen. Das trifft umso mehr zu, wenn die ausländische Sprache keine entsprechend adäquaten Formulierungen zur deutschen Sprache enthält. Hier sollten deshalb die jeweiligen nationalen Gepflogenheiten akzeptiert werden.
Erwarten Sie also nicht, dass internationale Zeugnisse immer den deutschen Ansprüchen in Punkto äußere Form und Ausführlichkeit genügen, ja dass z.B. ein amerikanischer Personalchef überhaupt auf Anhieb weiß, was Sie meinen, wenn Sie ein Zeugnis verlangen. So ziehen Personalchefs im anglo-amerikanischen Wirtschaftsraum oft keine voreiligen Schlüsse auf die Qualifikation des Bewerbers aufgrund eines Dokuments, sondern haken bei allen zweifelhaften Punkten im persönlichen Gespräch nach.
Wenn Sie ein Zeugnis benötigen, etwa für die Rückkehr nach Deutschland, erläutern Sie Ihrem Arbeitgeber den Grund und die Gepflogenheiten in Deutschland.