Bausteine des Führungskräftezeugnisses

Das Arbeitszeugnis für die Führungskraft weist zumeist eine spezielle Struktur auf. Dies gilt aber nur für bestimmte Passagen im Zeugnis. Zum einen sollen auch in Führungskräftezeugnissen, übrigens einschließlich der Zeugnisse für den Geschäftsführer oder Vorstand, alle konformen Bausteine des Arbeitszeugnisses (laut LAG Hamm (Urteil v. 01.12.1994, 4 Sa 1631/94, LAGE Nr. 28 zu §630 BGB)) zumindest implizit genannt werden:

a) Können (Arbeitsbefähigung)

b) Wollen (Arbeitsbereitschaft)

c) Ausdauer (Arbeitsvermögen)

d) Einsatz (Arbeitsweise)

e) Erfolg (Arbeitsergebnis)

f) Potenzial (Arbeitserwartung)

Zusätzlich kommt der Beurteilung der Führungsleistung eine große Bedeutung zu. Dieser Baustein im Zeugnis ist mit entscheidend für eine gute bis sehr gute Note. Fehlt die Beurteilung der Mitarbeiterführung im Zeugnis einer Führungskraft, dann ist etwas faul. Der Arbeitgeber möchte versteckte Kritik an der Führungsleistung üben.

Man unterscheidet heute im Wesentlichen die sechs Führungsstile „autoritär“, „patriarchalisch“, „straff“, „kooperativ“, „kollegial“ und „laisser-faire-mäßig“, wobei jedes Unternehmen diese Stile individuell modifiziert bzw. anders benennt. Eine absolute Klassifizierung in positiv oder negativ ist hier übrigens kaum möglich, weil Führungsstile immer auch einer gewissen Mode unterliegen. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die extremen Stile eher schlecht gesehen werden. Ideal für ein Zeugnis der Note „sehr gut“ wäre demnach der kooperative oder straffe Stil.

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