Die verschiedenen Codes im Arbeitszeugnis
Sagenumwoben und gefürchtet: der Zeugnis-Geheimcode in qualifizierten Arbeitszeugnissen. Damit ist die Technik der Verklausulierung gemeint - der Zeugnisaussteller schreibt also etwas anderes als er meint. Er oder sie nutzt einen Code. Dass diese Art von Arbeitszeugnissen überhaupt existiert, liegt daran, dass es im deutschsprachigen Raum gesetzlich verboten ist, eine offen negative Wortwahl oder gar eine klar mangelhafte Beurteilung zu treffen. Kritik kann allenfalls indirekt angebracht werden.
Arbeitszeugnis verstehen (1)
Randbedingungen manipulieren - dieser Kniff gehört zu den indirekten Verschlüsselungen und Handlungen, die aber durchaus negativ wirken können.
Arbeitszeugnisse verstehen (2)
Die indirekten Sprachmittel - auch hier geht der Zeugnisaussteller nicht den direkten Weg zur negativen Kritik. Man muss zwischen den Zeilen lesen.
Arbeitszeugnisse verstehen (3)
Die direkten Sprachmittel - hier geht der Zeugnisaussteller bereits ein Wagnis ein, denn die zweifelhaften Formulierungen können nachgelesen werden.
Arbeitszeugnisse verstehen (4)
Manchmal muss man kürzen - aber richtig! Kürzungen oder Vergesslichkeiten an den falschen Stellen im Zeugnis mindern die Note und Qualität, manchmal erheblich.
Explizit: Was nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden darf
Bevor wir in die subtilen Strategien und Formulierungen einsteigen, stellen wir klare Verstöße vor, diese sind leicht auszumachen. Eindeutig dürfen folgende Punkte nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden:
- Abmahnungen,
- Alkoholkonsum (solange er nur den privaten Bereich betrifft; Alkoholkonsum eines Kraftfahrers müsste erwähnt werden, um Schadensansprüche des neuen Arbeitgebers wegen Täuschung zu vermeiden),
- Arbeitslosigkeit vor Antritt der Stelle,
- Beendigungsgründe (nur auf Wunsch des Mitarbeiters),
- Behinderung,
- Betriebsratstätigkeit,
- Einkommen,
- Elternzeit,
- Ermittlungsverfahren (auch in Zusammenhang mit Verfehlungen im Arbeitsverhältnis, da es in der Regel keine Tatsache darstellt. Hier gibt es sehr wenige, spezielle Ausnahmen),
- Fehlzeiten (Ausnahme: Krankheitsbedingte Fehlzeiten stehen außer Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitsleistung, etwa wenn sie die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit ausmachen),
- fristlose Kündigung,
- Geheimzeichen,
- Gesundheitszustand,
- Krankheiten,
- Nachfragen (der Arbeitgeber darf im Zeugnis nicht anbieten, für Nachfragen zur Arbeitsqualität des Mitarbeiters zur Verfügung zu stehen),
- Privatleben,
- Straftaten (Ausnahme: Eine im Dienst begangene, rechtskräftig verurteilte Straftat, die zur Kündigung geführt hat),
- Vertragsbruch.
Doch Vorsicht: Ein Arbeitszeugnis ist immer im Zusammenhang zu lesen und zu interpretieren, egal ob es für eine Führungskraft oder einen Spezialisten aufgesetzt wurde. Wenn man Formulierungen isoliert betrachtet, kommt man möglicherweise mit dem Geheimcode oder anderen negativ klingenden Wörtern in Berührung, ohne dass diese einzelnen Stellen jedoch zwingend die Zeugnisnote verschlechtern.