Arbeitszeugnis: verschlüsselte Formulierungen I

Wir beginnen mit Techniken im Arbeitszeugnis, die weniger Verschlüsselung oder Geheimcode im klassischen Sinne darstellen als eher Vernebelungs- und Verschleppungstaktiken des Zeugnisausstellers:

  • Der Zeugnisaussteller versucht, dem Arbeitnehmer, also Ihnen, ein qualifiziertes Zeugnis zu verweigern und bietet ihm stattdessen an, ein einfaches Arbeitszeugnis zu erstellen.
  • Er wählt in einem qualifizierten Arbeitszeugnis Formulierungen, die mehrdeutig ausgelegt werden können und handelt problematische Beurteilungskategorien so knapp wie nur möglich ab.
  • Wenn er im Nachhinein bemerkt, dass er unwahre negative Aussagen im Zeugnis getroffen hat, so versucht er als leidlich fairer, aber sehr fauler ehemaliger Vorgesetzter, den aktuellen Arbeitgeber des Zeugnisempfängers darüber aufzuklären, z.B. per Post oder Telefon. Das hilft dem Arbeitnehmer - also Ihnen - aber allenfalls für diese eine Stelle weiter, da das Zeugnisdokument, welches ein Leben lang und somit auch für weitere Bewerbungen gültig ist, unverändert bleibt.
  • Er versucht, Ihr Zeugnis zu widerrufen. Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, z.B. schwerwiegende Unrichtigkeiten, ist das möglich. Achtung: schwebende Verfahren und nicht eindeutig bewiesene Tatbestände gehören nicht dazu. Beraten Sie sich als klagewilliger Zeugnisempfänger zuerst mit einem erfahrenen Rechtsanwalt.

Doch es gibt für zeugnisausstellende Vorgesetzte noch eine weitere Möglichkeit, sich achtbar aus der Affäre zu ziehen: Sie können auf ein Register wohlklingender Formulierungen zurückgreifen, die etwas leicht oder auch ganz Anderes aussagen, als sie eigentlich, im landläufigen oder wörtlichen Sinn, aussagen. Wir nähern uns dem sogenannten 'Geheimcode' immer weiter an >>