Zeugnis-Klauseln übersetzen
Die Arbeitszeugnis-Klauseln: Welche Formulierungen, welche Bedeutung? Über die rechtliche Auswirkung von Zeugnis-Code und Klauseln ist ebenso viel geschrieben worden wie über die Übersetzung solcher Formulierungen in den Klartext. Die meisten Arbeitsrechts- und Personalexperten gehen davon aus, dass es einen wirklichen Geheimcode, also ein Kompendium an Formulierungen, welches nur einem kleinen Kreis von Eingeweihten vertraut ist, nicht gibt.
Das wird schon darin deutlich, dass mittlerweile eine beachtliche Anzahl von verklausulierten Ausdrücken öffentlich bekannt ist, der Geheimcode also keinesfalls mehr geheim ist. Das wohl berühmteste Beispiel, die Klausel „mühte sich stets redlich“ (… und erreichte nichts), hat heute geradezu Kultstatus erreicht und ist in die Alltagssprache übergangen, um zynisch-humorig Minderleistungen oder Scheitern auszudrücken.
Sprechen wir daher lieber von Verschlüsselungstechniken, die Außenstehenden, also wohl den meisten Zeugnisempfängern, nicht in der erforderlichen Tiefe bekannt sind – wohl aber Personalern. Wir umschiffen mit Ihnen die Klippen ungünstiger oder zweideutiger Klauseln und sorgen dafür, dass Ihr Zeugnis einwandfrei gestaltet ist.
Hier geht es zu unseren Angeboten und weiteren Informationen: