Arbeitszeugnis-Tipp Nr. 2: Stets die vollste Zufriedenheit...
...beschreibt in der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung im qualifizierten Arbeitszeugnis die Note 'sehr gut' (Note 1). Zunächst einmal enthält ein Zeugnis an einer entscheidenden Stelle somit eine sehr gute Beurteilung. Das gilt für Arbeitszeugnisse von angestellten Arbeitnehmern, also Führungskräfte, Fachkräfte oder Sachbearbeiter, ebenso wie für Zeugnisse für Geschäftsführer und Vorstände mit ihren häufig besonderen Gesetzmäßigkeiten. Allerdings darf man diese Formel nie isoliert betrachten, denn ein gutes Zeugnis setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen. Wirken andere Zeugnisbausteine nicht stimmig, so nützt eine perfekte Zufriedenheitsformel wenig.
Es gibt Zeugnisaussteller, die verzichten auf die "vollste Zufriedenheit" und belassen es bei der "vollen Zufriedenheit" mit dem Hinweis darauf, dass das Wort "vollste" falsches Deutsch sei. Das stimmt zwar in grammatikalischer Hinsicht, aber diese kleine Unrichtigkeit hat sich nun mal fest in der deutschen Zeugnissprache verankert. Und nicht nur das: Inzwischen hat sich sogar der Duden dem Zeugnis mit der Note 1 / sehr gut gewidmet. So sieht man im Duden den Zeugniscode als Ausnahme zum allgemeinen Sprachgebrauch.
Können Arbeitnehmer, und eben auch Geschäftsführer, Vorstand oder Führungskräfte, denn nun aufatmen bei diesen Formeln der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung? Es sieht ganz so aus. Zeugnisse, in denen von der "vollen" Zufriedenheit die Rede ist, reflektieren nach allgemeiner Ansicht die Note 'gut' und nicht 'sehr gut'. Penible Zeugnisaussteller, die sich nicht auf die scheinbare Verwässerung durch den Duden verlassen wollen, müssen daher auf andere, gleichwertige Formulierungen ausweichen wie z.B.
- "Wir waren mit seinen Leistungen stets außerordentlich zufrieden."
- "Die Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden."
- "Ihre Leistungen werden zusammengefasst als sehr gut beurteilt."
Diese Beurteilungswörter bzw. Formeln sind juristisch voll anerkannt und können in der einschlägigen Fachliteratur nachgelesen und verifiziert werden.
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Vorsicht übrigens vor Verwässerungen dieser zusammenfassenden Leistungsbeurteilung: Manche Zeugnisausteller wollen auch zu viel des Guten und schränken dabei manchmal die Aussage sogar wieder ein. Sie ergänzen dann etwa einen Halbsatz wie „… und entsprach unseren Anforderungen in jeder Hinsicht.“ oder „… und leistete mehr als wir von ihr erwarteten.“ Meist fehlt dann ein „stets“ oder eine eindeutige Notenbezeichnung („…gut“ oder „…sehr gut“), auch wird – gerade im zweiten Beispiel – nicht ganz klar, welche Erwartungen man an den Zeugnisempfänger hegt. Natürlich ist das auch ein wenig Haarspalterei, aber genau die wird in den zusammenfassenden Beurteilungssätzen gern betrieben.