Arbeitszeugnis-Tipp Nr. 1: Das Ende ist der Anfang...

Die Schlussformulierung bzw. Schlussformel eines Arbeitszeugnisses bestimmt die Aussage entscheidend mit. Das gilt für die Führungskraft wie für die Fachkraft. Daher lesen manche Personalchefs die Zeugnisse gleich von hinten nach vorn, um sich unnötige Arbeit zu sparen. Gibt nämlich die Schlussformel bereits Anlass zu Bedenken, so brauchen sie nicht weiter zu bewerten und der Bewerber landet womöglich erst einmal im unteren Teil des Stapels.

Die Schlussformulierung eines guten bis sehr guten Zeugnisses enthält immer

a) das Bedauern des Arbeitgebers über das Ausscheiden des Arbeitnehmers,

b) den Dank für die geleisteten Dienste und

c) gute Wünsche für die berufliche sowie ggf. die private Zukunft und für weiterhin viel Erfolg.

Im Satz zu den guten Wünsche ist übrigens die entscheidend, dass "weiterhin" viel Erfolg gewünscht wird. Ansonsten bedeutet dieser Teil der Schlussformel bereits eine Abstufung.

Hierbei ist es aufgrund widersprüchlicher Gerichtsentscheide übrigens und leider fraglich, inwieweit Sie als Zeugnisempfänger einen Rechtsanspruch auf bestimmte Formulierungen haben. Fakt hingegen ist: Eine miserable Schlussformel kann ein Arbeitszeugnis um bis zu eine Notenstufe herabsetzen.

Die Schlussformel ist ein besonders wichtiges Element. Daher machen wir Sie gern darauf aufmerksam, dass wir Ihr Arbeitszeugnis professionell erstellen können >>