In der Tat nämlich ist ein Zeugnis immer in seiner Gesamtheit zu lesen und zu verstehen. Daher kann die zusammenfassende Leistungsbeurteilung nur ein Indikator sein, wenn auch ein überaus wichtiger. Daher ist ein Zeugnis mit einem sehr guten Kernsatz eben nicht zwingend insgesamt auch sehr gut. Nahezu ebenso wichtig sind weitere Bausteine wie die Schlussformel, die Verhaltensbeurteilung und die zuerkannten Schlüsselqualifikationen und Kernkompetenzen des Beurteilten.
Darüber hinaus gibt es eine weitere Kuriosität: Selbst Zeugnisse ohne zusammenfassende Leistungsbeurteilung sind nicht unbedingt schlecht. In diesen Fällen muss die Leistungsnote aus dem Zusammenhang erschlossen werden. Wir empfehlen ausdrücklich, nicht auf einen Kernsatz zu verzichten, weil es für den Zeugnisempfänger doch immer auch einen Rest Unsicherheit bedeutet. Der Zeugnisaussteller bietet ein Einfallstor für Beanstandungen des Zeugnisses durch den Zeugnisempfänger, was möglicherweise einen langwierigen Rechtsstreit nach sich zieht. Und das alles ist noch dazu völlig unnötig, denn weil es für den Kernsatz klare Regeln gibt, sprechen wir hier nicht über ein kaum zu beherrschendes Hexenwerk.
Zu den Kernsätzen der Leistungsbeurteilung
Die Formulierung "stets zur vollsten Zufriedenheit" ist die bekannteste Klausel, um die Note ‚sehr gut‘ auszudrücken.
Wer den klassischen Standard nicht mag oder zu abgegriffen findet, kann alternativ auch eine der folgenden Formulierungen wählen, die ebenfalls eine sehr gute Leistung bescheinigen. Man ist entgegen der landläufigen Meinung keinesfalls gezwungen, immer den Standardsatz zu wählen.
Übliche Alternativen zur Standardformulierung der Arbeitszeugnis-Note 'sehr gut' finden Sie hier >>
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