Archiv: Die Karrieretipps von Leaderspoint® (Nr. 11)

Großer Ärger um ein kleines Wort: Fast drei Jahre klagte sich ein Computerfachmann aus Hanau durch die Instanzen, bis er vor dem Bundesarbeitsgericht landete. Fünf Buchstaben vermisste er im Arbeitszeugnis: Sein ehemaliger Arbeitgeber möge ihm bescheinigen, dass er die ihm übertragenen Arbeiten nicht bloß „zur vollen Zufriedenheit“ ausgeführt habe, sondern dies „stets“ getan habe. Auch die Bundesrichter fanden keine Lösung – der Fall wird demnächst wieder vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt.

Derartig lange Auseinandersetzungen sind zwar die Ausnahme, Konflikte um das Arbeitszeugnis aber an der Tagesordnung. „Bei jeder dritten Kündigungsklage geht es auch um die Qualität des Zeugnisses“, sagt Hans-Georg Rumke, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Weilheim. Kein Wunder. Für Arbeitnehmer ist das Zeugnis nach wie vor eine der wichtigsten Bewerbungsunterlagen für einen neuen Job. „Es vermittelt die essenziellen Informationen über einen Kandidaten“, sagt Karl Bosshard, Partner bei der Managementberatung Kienbaum.

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Spannend wird es vor allem, wenn ein Arbeitnehmer selbst kündigt. „Einige Vorgesetzte werten das als persönlichen Affront und versuchen, sich im Zeugnis zu rächen“, sagt der Karriereexperte Thorsten Knobbe

(Dies ist ein Textausschnitt)

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