Die häufigsten Formfehler oder: Arbeitszeugnis schreiben misslungen

Formfehler im Arbeitszeugnis sind klare Mängel, die häufig dadurch entstehen, dass der Erstellung nicht die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Eine weitere Ursache kann die Unkenntnis des Schreibers sein. Die häufigsten Formfehler im Arbeitszeugnis sind diese:

Die Absätze sind uneinheitlich formatiert: Im Zeugnis wechseln Blocksatz und Flattersatz unmotiviert und geben ein uneinheitliche Bild ab. Was im Grunde als eine Kleinigkeit erscheint, gewinnt dramatisch an Bedeutung, wenn ein Absatz mit einer Kernaussage – etwa die zusammenfassende Leistungs- oder Verhaltensbeurteilung – als einziger abweicht. Hier könnte der Leser eine böse Absicht unterstellen und die im Absatz getroffenen Aussagen in Zweifel ziehen.

Die Abstände zwischen den Absätzen sind uneinheitlich: Wenn etwa zwischen zwei Absätzen mal eine Leerzeile steht und mal nicht, kann dies unter bestimmten Umständen als Geheimcode gewertet werden. Meistens ist dieses Phänomen nur unschön und nicht gefährlich, jedoch gilt es auch hier wieder, die Aussage der einzelnen Absätze und die Häufigkeit fehlender Leerzeilen zu prüfen.

  • Ein eher unkritisches Beispiel: Ein Zeugnis enthält in der gesamten erweiterten Leistungs- und Verhaltensbeurteilung keine Leerzeile, die Absätze sind also aneinander gereiht. Hier kann man davon ausgehen, dass der Zeugnisaussteller diesen Zeugnisteil als Beurteilungseinheit vom Rest des Zeugnisses abheben möchte. Diese stilistische Eigenheit dürfte wohl nicht als Geheimcode gewertet werden.
  • Ein eher kritisches Beispiel: In der der gesamten erweiterten Leistungs- und Verhaltensbeurteilung wird mal eine Leerzeile zwischen Absätzen eingefügt und mal nicht. Nehmen wir also an, dass die Verhaltensbeurteilung ohne Leerzeile an den vorangegangenen Absatz angefügt wurde. Hier ist außer Schludrigkeit keine anderer Grund erkennbar als eine verdeckte Botschaft.

Rechtschreibfehler: Vereinzelte Fehlerchen lassen sich manchmal kaum vermeiden, besonders bei langen Zeugnissen. Insoweit bedeuten sie in aller Regel keine veränderte Bedeutung des Zeugnisses und damit auch keine geminderte Note. Gleichwohl sollte ein Zeugnis nachträglich geändert werden, wenn man einen solchen Fehler entdeckt. Zeugnisse, die von Fehlern wimmeln stellen allerdings einen Affront gegenüber dem Zeugnisempfänger dar. Hier sollten auf jeden Fall alle Fehler beseitig werden.

Grammatikfehler:  Im Wesentlichen gilt das Gleiche wie bei Rechtschreibfehlern. Allerdings wird man gehäufte Grammatikfehler in Arbeitszeugnissen nach unserer Einschätzung eher nicht antreffen.

Aufzählungen sind uneinheitlich formatiert: Mal wird mit Aufzählungspunkten („Bullet Points“) hantiert, mal mit Strichen oder Dreiecken oder sonstigen Zeichen – ist das schlimm? Unsere Antwort: nein, nur unschön. Auch muss man hier Verschachtelungen ausnehmen, insbesondere  in der Tätigkeitsbeschreibung. Sofern unterschiedliches Zeichen sich hier abwechseln,

Interpunktion (1): Insbesondere bei Aufzählungen stellt sich die Frage, wie man die einzelnen Element voneinander trennen soll. Gar nicht oder durch ein Komma oder ein Semikolon? Nun, alles ist korrekt, so lange es einheitlich angewendet wird. Das letzte Element einer Aufzählung sollte durch einen Punkt abgeschlossen werden, wie ein Satz. Dabei ist es allerdings meist nicht entscheidend, ob diesem Credo Folge geleistet wird, denn es betrifft nicht den Geheimcode.

Interpunktion (2): Auch das meist leidige Thema Kommasetzung kann man relativ entspannt betrachten. Zum einen haben hier die aktuellen Rechtschreibregeln Wunder gewirkt, muss doch nicht mehr jede althergebrachte Regel streng anwenden. Das heißt konkret: viele Kommata dürfen wegfallen. Und ohnehin ist die Kommasetzung kein typisches Beispiel für den Geheimcode im Arbeitszeugnis. Was aber nicht heißt, dass Zeugnisempfänger ein Zeugnis akzeptieren müssen, wenn es im Text von Kommafehlern nur so wimmelt.

Wechsel des Tempus: Zwischenzeugnisse werden normalerweise im Präsens verfasst, Endzeugnisse im Imperfekt. So lautet die grobe Regel. Manchmal allerdings wird im Endzeugnis an einigen Stellen dennoch das Präsens verwendet, aber das hat Folgen. Grundsätzlich im Präsens steht zumeist die Beurteilung des Fachwissens, da man davon ausgeht, dass ein einmal erworbener Wissensbestand nicht verloren geht. Bei anderen Eigenschaften stellt sich womöglich schon die Frage, ob diese zur Persönlichkeit gehören oder doch eher den Umständen geschuldet sind. Insoweit muss bei Abweichung von der Regel jede Formulierung auf Schlüssigkeit geprüft – und das Zeugnis eventuell geändert werden.

Abhilfe

Wer kann, sollte sich sein Arbeitszeugnis schreiben lassen von einem Experten. Das ist erstaunlich oft möglich, denn der Arbeitgeber freut sich meist, wenn er mit dem doch eher lästigen Thema der Zeugniserstellung nicht behelligt wird. Arbeitnehmer sollten gleichwohl vorher  klären, wir ihr Arbeitgeber dazu steht, und die erforderlichen Schritte erst unternehmen, wenn er grünes Licht gibt.

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