Arbeitszeugnisse für Topmanager: kurz und prägnant

Top-Führungskräfte – insbesondere Geschäftsführer und Vorstände – brauchen aus karrierepraktischen Gründen eigentlich keine Arbeitszeugnisse, nichtsdestotrotz stehen sie ihnen rechtlich zu. Und gerade im Umfeld mittelständischer Unternehmen werden Zeugnisse auch für Topmanager ausgestellt.

Zeugnis für Topmanager: Fünf wichtige Tipps

Wir setzen uns beständig mit Arbeitszeugnissen für Topmanager auseinander und betrachten dieses Thema in regelmäßigen Abständen aus einem jeweils aktuellen Blickwinkel.  Für den ersten Überblick finden Sie hier einige Tipps:

  • Das Zeugnis sollte vom Aufsichtsrat beziehungsweise Gesellschafter oder aber von mindestens einem Vorgesetzten, der zugleich Organ ist (etwa Geschäftführer der Holding), unterschrieben sein.
  • Das Zeugnis sollte nach allgemein vorherrschender Meinung grundsätzlich eher kurz gehalten sein, also maximal 2,5 Seiten lang sein (bei einer Schriftgröße von 11,5 Punkt). Ausnahmen sind allerdings lange Beschäftigungsverhältnisse von mehr als drei Jahren oder aber außergewöhnlich umfangreiche Tätigkeiten, Projekte und Ergebnisse. In diesen Fällen sollte durchaus vom üblichen Schema abgewichen werden. Überhaupt ist die ideale Länge eines Zeugnisses kaum pauschal anzusetzen.
  • Die Tätigkeitsbeschreibung sollte nicht ausufern, die wichtigsten Punkte sollten als Verantwortlichkeiten und Kompetenzbereich einleitend bezeichnet und dann ausgeführt werden.
  • Sie sollten als Unternehmer und Stratege dargestellt werden, operative Kompetenzen oder gar tägliches Klein-Klein haben im Zeugnis wenig verloren.
  • Ihre Gesamtwirkung auf das Unternehmen und dessen – hoffentlich – positive Entwicklung sollte gewürdigt werden.

Bitte beachten Sie allerdings, dass die hier getroffenen Angaben keine zwingend gültigen Regeln für jedweden Fall darstellen. Jede individuelle Situation liegt ein wenig anders und sollte demzufolge auch gesondert geprüft werden, um ein optimales Zeugnis zu erhalten.

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