Ein kurzes Arbeitszeugnis richtig formuliert

Eine Frage insbesondere bei Arbeitszeugnissen ohne Code für Führungskräfte:

Es hält sich hartnäckig die Legende, ein Zeugnis habe maximal 2,5 Seiten zu umfassen. Das stimmt so nicht, gleichwohl kann eine Beschränkung der Länge relevant werden. Bei langen Karrieren innerhalb eines Unternehmens lässt sich oft ein besonderes Phänomen beobachten – die Häufung von Positionen, Ermächtigungen und Verantwortlichkeiten eines Arbeitnehmers. Da startet jemand als Referent oder Sachbearbeiter, wird zum Gruppenleiter befördert, dann zum Teamleiter und schließlich zum Bereichsleiter. Jede Position bringt natürlich neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten mit sich. Damit nicht genug, gibt es in manchen Branchen – Banken etwa sind hier Musterbeispiele – auch noch Titelverleihungen. So wird beispielsweise jemand nach einer gewissen Zeit und entsprechenden Leistungen zum Abteilungsdirektorin und danach zur Executive Director befördert. Der Mischmasch aus deutschen und englischen Bezeichnungen ist dabei durchaus gewollt.

Was bedeutet das für die Arbeitszeugnis-Formulierung? Die Herausforderung besteht in der schieren Menge an Informationen, die zu verarbeiten sind. Würde man alle Positionen, Titel und Tätigkeiten im Zeugnis so listen, wie es das Lehrbuch einfordert, käme mancher Text auf locker 5 Seiten. Das aber ist natürlich unpraktisch und außerdem langweilt ein solches Zeugnis-Monster jeden Personalchef.

Also haben wir hier den raren, aber enorm wichtigen Fall, wo Kürzungen in der Darstellung der Karriere nicht nur geduldet, sondern geradezu notwendig sind. Ein Ausweg aus dem Dilemma zwischen Gepflogenheit und Praktikabilität bietet die gezielte Kürzung. Positionen und Aufgaben, die zu Beginn der Karriere ausgeübt wurden, müssen im Zeugnis nicht in epischer Breite und Tiefe diskutiert werden. Es genügt eine prägnante Darstellung der absolut wesentlichen Verantwortlichkeiten, manchmal wird sogar die reine Listung der Positionen genügen. Das ist im Einzelfall pro Arbeitszeugnis zu prüfen.

Eine gewichtige Ausnahme gibt es: Ermächtigungen wie die Handlungsvollmacht oder Prokura sollten immer erwähnt werden, denn sie zeigen ein besonderes Vertrauen, welches dem Arbeitnehmer entgegen gebracht wurde.

Unser Fazit: Bei sehr langen Karrieren innerhalb eines Unternehmens ist es völlig legitim, Angaben zu kürzen und ein Arbeitszeugnis entsprechend verdichtet zu formulieren. Nur sinnvoll und überlegt müssen die Kürzungen sein!