Focus Money 42/2002
Schöne Worte: „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war höflich und korrekt und gab keinen Anlass zur Beanstandung.“ Doch der Chef, der dieses Zeugnis ausgestellt hat, war mit seinem Angestellten gar nicht zufrieden: „Eine glatte Vier“, interpretiert Zeugnisberater und Buchautor Thorsten Knobbe die Formulierung: ein schlechtes Zeugnis also – und ein Minuspunkt in der Bewerbung.
Zeit für Zeugnisse. In der aktuellen Kündigungswelle stellen Unternehmen eine Flut von Zeugnissen aus. Bei jedem Abschied wird die schriftliche Leistungsbeurteilung fällt. Gute Bewertungen sind auch schön verpackt. Rechtschreib- und Grammatikfehler werfen zwar ein schlechtes Bild auf den Schreiber, können aber von Personalern falsch interpretiert werden – etwa als Respektlosigkeit gegenüber einem unbeliebten Mitarbeiter.
Schwerer erkennbar sind schlechte Botschaften zwischen den Zeilen. Vorgesetzte dürfen zwar über ausscheidende Mitarbeiter kein böses Wort verlieren. Also verklausulieren sie ihr wahres Urteil in Phrasen. Dabei unterlaufen ihnen auch Fehler. Beispiel doppelte Verneinung: „Bei der Erledigung ihrer Aufgaben erzielte sie nicht unbedeutende Erfolge.“ – was eigentlich gut gemeint war, liest der nächste Chef beim Überfliegen vielleicht als harsche Kritik.
Viel sagen Lücken. „In jedem dritten Fall drängt sich der Verdacht auf, dass es sich mutwillig um schlechte Beurteilung handelt“, schätzt Experte Knobbe.