"Die Geheimcodes der Chefs"

Rheinische Post, 01.10.2008

 

Düsseldorf (RPO). Für Arbeitnehmer gehört das Arbeitszeugnis zu den wichtigsten Bewerbungsunterlagen. Es soll darüber Auskunft geben, was der Bewerber bereits geleistet hat. Zwar soll das Zeugnis wohlwollend formuliert sein. Doch es gibt genug Möglichkeiten, Negatives zwischen den Zeilen mitzuteilen.

 

Per Gesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, sich wohlwollend über ehemalige Angestellte zu äußern. Kein Zeugnis sollte schlechter sein, als die Note befriedigend. Darauf haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch. Und deshalb klingt, was in Arbeitszeugnissen steht, auf den ersten Blick oft schmeichelhaft.

 

Dennoch bergen die freundlichen Formulierungen so ihre Tücken. Zum einen, weil die Verpflichtung, in Arbeitszeugnissen positiv zu formulieren, zu den mittlerweile bereits berüchtigten Geheimcodes geführt hat. Formulierungen, aus denen Personalchefs oft das glatte Gegenteil von dem herauslesen, was sie für den Laien aussagen. Ein klassisches Beispiel: „Herr XY war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen“, heißt im Klartext: Der Gute ist ein Selbstdarsteller mit mangelhafter Kooperationsbereitschaft.

 

Doch nicht immer schreiben Arbeitgeber scheidenden Mitarbeitern gewollt Zeugnisse mit fiesen Formulierungen. „Wirklich schlechte Arbeitszeugnisse sind eigentlich eher selten“, sagt Thorsten Knobbe, Chef von Leaderspoint.de, einem Unternehmen, das Arbeitszeugnisse erstellt und auf ihren Klartext prüft.

(Dies ist ein Textausschnitt)

 

Hier geht es zu unseren Angeboten >>