Compliance-Bestätigung Arbeitszeugnis

Compliance hat sich vom Schlagwort zu einer festen Institution in vielen Unternehmen entwickelt. Das Wort bedeutet so viel wie „Entsprechung“ (noch immer erstaunlich selten ist die deutsche Wortbedeutung bekannt). Entsprochen werden soll bestimmten Verhaltensegeln, die im Unternehmen für Führungskräfte und Mitarbeiter gelten. Das hat Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis.

Korrektes Verhalten im Beruf ist also in den meisten Unternehmen formalisiert – viele von ihnen (wenn nicht die meisten) haben ganze Compliance-Regelwerke aufgestellt und große Unternehmen setzen sogar spezielle Beauftragte ein. Nicht alle Arbeitnehmer sind allerdings gleichermaßen betroffen. Für manche Führungskräfte und Mitarbeiter nimmt das Thema Compliance einen großen Stellenwert ein, in diesen Fällen sollte im Arbeitszeugnis das entsprechende Verhalten dokumentiert werden. Besonders im Fokus stehen kaufmännische Führungskräfte und Mitarbeiter sowie solche mit Vertriebsverantwortung.

Allerdings genügt es nicht, einfach zu schreiben, dass der Mitarbeiter die Compliance stets wahrte. Das wäre zu beliebig, denn Compliance-Regelwerke unterscheiden sich  teils deutlich von Unternehmen zu Unternehmen. Eher sollten entsprechende Verhaltensweisen bestätigt oder zuerkannt werden. Hierzu bietet sich der Abschnitt zur Verhaltensbeurteilung an. Schlüsselbegriffe, die ein Compliance-gerechtes Verhalten dokumentieren, sind insbesondere, Integrität und Vertrauenswürdigkeit oder auch Zuverlässigkeit.

Für welche Mitarbeiter eine Compliance-Bestätigung besonders wichtig ist

Das hinreichend detailliert verfasste, qualifizierte Arbeitszeugnis nimmt also in jedem Fall implizit auf die Compliance des Beurteilten und mit bestimmen Formulierungen explizit Bezug. Wenn Sie als Zeugnisempfänger in besonderem Maße mit Compliance-Regeln konfrontiert waren, etwa als kaufmännischer Leiter oder Vertriebsleiter, wird man Ihnen die besagte Vertrauenswürdigkeit oder Integrität bescheinigen müssen. Die sonstigen für Ihre Position erforderlichen Eigenschaften, Schlüsselqualifikationen oder Leistungsmerkmale müssen natürlich weiterhin im Zeugnis genannt werden, das Thema Compliance ersetzt keine andere Dimension.

Es sollte aus dem Zeugnis hervorgehen, dass Sie alle Regeln und Vorschriften beachtet haben, die für Ihre Haupttätigkeit oder gegebenenfalls bestimmte gesonderte Arbeits­gebiete erforderlich waren. Insbesondere als Vorstand, Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsleitung haben Sie einen Baustein zu Ihrer Absicherung gelegt, wenn das Unternehmen relativ kurz nach Ihrem Weggang in Turbulenzen geraten sollte. Selbst wenn man den Aussagen in Arbeitszeugnissen keinen rechten Glauben schenken mag, verfügen Sie doch über eine rechtsverbindliche Bestätigung.

Finden Sie hier wertvolle Tipps, wie ein Arbeitszeugnis für Führungskräfte gestaltet sein sollte >>