Arbeitszeugnisse und die BaFin

Arbeitszeugnisse für Banker und Versicherungsmanager unterscheiden sich im Zeugniscode nicht von Zeugnissen für Fach- und Führungskräfte anderer Branchen. Die Wichtigkeit, sich eine berufliche Station durch ein Zeugnis bestätigen zu lassen, hingegen mag höher sein. Das liegt auch an der BaFin.

Arbeitszeugnisse für Banker und Versicherungsmanager unterscheiden sich im Zeugniscode nicht von Zeugnissen für Fach- und Führungskräfte anderer Branchen. Die Wichtigkeit, sich eine berufliche Station durch ein Zeugnis bestätigen zu lassen, hingegen mag höher sein. Das liegt auch an der BaFin.

Seit einigen Jahren beobachten wir ein zuvor so nicht dagewesenes Phänomen: Bestimmte Führungspositionen im Banken- und teils auch Versicherungsumfeld werden nicht mehr ohne das Plazet der BaFin (für Branchenfremde: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) besetzt. So weit, so gut. Kurios allerdings war und ist, dass so manches Unternehmen, ja sogar mancher Headhunter hier immer noch etwas blauäugig agiert. Konkret werden Kandidaten für eine Position vorgeschlagen, die von ihrer Kompetenz her durchaus in Frage kommen. Der Besetzungsprozess beginnt. Alles scheint gut zu laufen, bis sich plötzlich die BaFin einschaltet und die Vita der Bewerber abklopft.

Man ahnt es schon, nicht alle können plötzlich die erforderliche Erfahrung in der einen oder anderen Disziplin vorweisen, etwa Managementpraxis im Kreditgeschäft. Die BaFin legt das bisweilen offenbar sehr eng aus. So eng, dass bereits erfolgte Besetzungen widerrufen werden müssen. Das gibt es nicht? Das gibt es – der krasseste uns bekannte Fall war die Bestellung eines Geschäftsführers der Inkassotochter einer deutschen Bankengruppe. Das Aufgabenprofil bestand im Wesentlichen aus der Vermarktung dieser Services an Dritte. Nach der Vertragsunterzeichnung intervenierte plötzlich die BaFin und forderte die Vita des neuen Geschäftsführers an, um ihm prompt mangels Erfahrung im Kreditgeschäft die Absolution zu verwehren. Man stelle sich den Ärger und die Kosten vor, der Geschäftsführer hatte ja seinen unterzeichneten Vertrag in der Tasche.

Vielleicht liegt es an solchen Kuriositäten, dass auch höherrangige Führungskräfte aus der Finanzindustrie für das Thema Arbeitszeugnis und seine Formulierung verstärkt sensibilisiert sind. Denn es gilt noch immer die Rechtsverbindlichkeit eines Zeugnisses. Mit anderen Worten: Was im Arbeitszeugnis an Tätigkeiten und Erfahrungen bestätigt ist, darf man auch als Behörde hinreichend glauben. Ob die BaFin sich tatsächlich auch mit den Arbeitszeugnissen ihrer Prüflinge befasst, ist freilich nicht bekannt. Aber sicher ist sicher lautet offenbar die Devise der Kandidaten. Man kann es verstehen. Übrigens zur Erinnerung: Die Rechtsverbindlichkeit gilt für ein Arbeitszeugnis auf Englisch (Reference, Letter of Recommendation) nicht! Wer also bei einer ausländischen Bank oder Tochtergesellschaft angestellt war, sollte sich unbedingt auch ein deutsches Zeugnis ausstellen lassen.