Arbeitszeugnisse für Topmanager – notwendig?

Topmanager– insbesondere Geschäftsführer und Vorstände – benötigen zur faktischen Dokumentation ihrer Leistung zumeist kein Arbeitszeugnis. Die Gründe, warum ein Zeugnis dennoch sinnvoll sein kann, liegen woanders. Hierbei können auch Tochterunternehmen eine Rolle spielen.

Obwohl es eigentlich überflüssig erscheint, erfreuen sich Arbeitszeugnisse für Geschäftsführer oder Vorstände und weitere Topmanager aus der Geschäftsleitung ungebrochener Beliebtheit. Auf den ersten Blick verwundert dies, haben Topmanager in der Regel ihr Können doch an exponierter Stelle hinreichend bewiesen. Headhunter, Recruiter oder Aufsichtsräte könnten sich also mit relativ geringem Aufwand ein völlig unabhängiges, eigenes Bild der für eine Vakanz Kandidierenden machen. Theoretisch genügt ein Blick in den Bundesanzeiger oder – bei börsennotierten Gesellschaften fast noch einfacher – in den Geschäftsbericht.

Ganz so einfach ist es in der Praxis aber nicht. Zum einen ist es häufig schwer, aus Geschäftsberichten oder auch Pressemeldungen tatsächlich individuelle Leistungen oder gar Eigenschaften herauszulesen. Insoweit bleibt das Verdienst der einzelnen Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands letztlich oft im Dunkeln. Nun könnte man einwerfen, diese etwas pedantische Sichtweise sei übertrieben und praxisfern. Dagegen steht allerdings die allgemeine Absicherungsmentalität der Entscheider in Unternehmen (übrigens nicht nur in Deutschland).

Wer aus exponierten Positionen bei DAX-notierten Unternehmen kommt, mag noch einen gewissen Freibrief haben. Arbeitszeugnisse für Vorstände aus diesen Reihen sind in der Tat eher selten. Ähnliches gilt bei Arbeitszeugnissen für Geschäftsführer entsprechend großer GmbHs, von denen es gerade in Deutschland einige gibt. Aber schon bei weniger prominenten oder eher mittelständisch geprägten Unternehmen sieht die Sache anders aus. Wer nicht ausgesucht prominent ist (und das sind nun einmal die wenigsten Manager), sollte Wert auf eine lückenlose Dokumentation seiner beruflichen Vita legen.

Tochtergesellschaften

Konzerne bestehen zumeist aus zahlreichen Tochter- und Landesgesellschaften, die in der Regel alle ein eigenes Topmanagement haben. Dieses Topmanagement genießt allerdings meistens nicht annähernd die Popularität und Sichtbarkeit des Gesamtvorstands oder der Gesamtgeschäftsführung. Teilweise werden auch keine ressortspezifischen Organpositionen ausgewiesen oder separat besetzt, sondern es wird beispielsweise nur eine Alleingeschäftsführung ausgewiesen, und diese Position wird in Personalunion aus der höchsten Führungsebene besetzt. Alle Führungskräfte unter der Alleingeschäftsführung erhalten allenfalls Prokura und fallen gleichwohl in der Sichtbarkeit weit zurück. Auch diese Konstellation ruft geradezu nach Zeugnissen, wenn die Schlüsselperson oder man selbst wechselt.

Arbeitszeugnis und Compliance

Fassen wir zusammen: Personalberater und Aufsichtsräte interessieren sich noch immer und bisweilen gar verstärkt für Arbeitszeugnisse, und sei es aus formalen Gründen. Anders gesagt, hat das Thema Compliance – also genauer die regelkonforme Befolgung eines Unternehmensprozesses – längst das Arbeitszeugnis erreicht. Wer einen Geschäftsführer oder Vorstand von außen bestellt, begibt sich immer auch ein wenig auf die Reise ins Unbekannte. Aber wenn schon Abenteuer, dann bitte mit Netz und doppeltem Boden! Also lassen sich Headhunter und Aufsichtsräte gern die Vita des Kandidaten rechtssicher bestätigen. Das Arbeitszeugnis ist in diesem Zusammenhang nach wie vor das Dokument der Wahl. Mögen Referenzen auch individueller und frei von codierten Formulierungen sein, so sind sie eben nicht rechtsverbindlich. Gesagt oder geschrieben werden kann viel, verbindlich muss hingegen keine der Aussagen sein.

Natürlich haben auch Referenzen weiterhin ihren Sinn, gerade weil sie zumeist unverstellt sind und etwas spezifischer Auskunft geben. Jedoch ist nicht absehbar, dass sie einmal das Arbeitszeugnis als justiziables Dokument ablösen würden. Also müssen sich auch Topmanager um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit den richtigen Kernkompetenzen kümmern, wenn sie beim Jobwechsel auf Nummer sicher gehen wollen.

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