Arbeitszeugnis-Tipp Nr. 8: Zwischenzeugnis schreiben lassen

Zwischenzeugnisse, ob für die Führungskraft oder Fachkraft, sind überaus wichtige Dokumente, und zwar nicht unbedingt in der Außen-, sondern in der Innendarstellung. Ein Zwischenzeugnis bildet nämlich die Basis für die endgültige Beurteilung, das Endzeugnis.

Der Clou: Ihr endgültiges Arbeitszeugnis darf nicht wesentlich von den Aussagen des Zwischenzeugnisses abweichen, sofern Sie sich in der Zwischenzeit nichts Schwerwiegendes zu Schulden haben kommen lassen. Außerdem geht die Erstellung Ihres endgültigen Arbeitszeugnisses schneller vonstatten, weil die Basis durch das Zwischenzeugnis bereits vorliegt. Typische Anlässe, ein Zwischenzeugnis einzufordern, sind:

  • vom Arbeitgeber in Aussicht gestellte Kündigung
  • eigener Stellenwechsel
  • Änderungen im Arbeitsbereich wie Versetzung oder Wechsel des Vorgesetzten
  • Insolvenz
  • Bewerbungen
  • Fort- und Weiterbildung
  • längere Arbeitsunterbrechung, z.B. infolge Erziehungsurlaubs
  • Vorlage bei Gerichten oder Behörden
  • Kreditanträge
  • bei einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB.

Grundsätzlich empfehlen sich Zwischenzeugnissebesonders bei sehr langen Beschäftigungszeiträumen. Schnell einmal sind bestimmte Verantwortlichkeiten oder Erfolge vergessen, also ist es besser, diese zu dokumentieren. Ein Vorgesetztenwechsel beispielsweise ist ein willkommener Anlass für die Einforderung eines Zwischenzeugnisses.