Der Einsatz der gewissen, zum Geheimcode gehörenden Formulierungen bzw. Verschlüsselung will auch von böswilligsten Zeugnisausstellern wohl überlegt sein. Viele Standardcodierungen im Arbeitszeugnis sind mittlerweile in Büchern und dem Internet - nicht zuletzt auf dieser Site - nachzulesen und daher vor Gericht durchaus anfechtbar. Dennoch gibt es dreiste Zeugnisaussteller, die Ihnen durch den Einsatz dieser Formulierungen Schaden zufügen können.
Über den sogenannten 'Geheimcode' ist viel geschrieben worden. Dies vorweg: Die meisten Experten gehen davon aus, dass es einen wirklichen Geheimcode nicht gibt. Das wird schon darin deutlich, dass mittlerweile eine beachtliche Anzahl von verklausulierten Formulierungen bekannt ist, der 'Geheimcode' also keinesfalls mehr geheim sind.
Subtiler sind da schon ausgefeiltere Verschlüsselungstechniken, die Außenstehenden, also vornehmlich Zeugnisempfängern, nicht in der erforderlichen Tiefe bekannt sind. Sie sind schwerer zu erkennen, weil man sie nicht in jedem Ratgeber einfach nachlesen kann, sondern sie sich ausschließlich und teilweise nur implizit aus dem Zeugniskontext heraus erschließen lassen.
Die 7 beliebten Verschlüsselungstechniken sind: